REGISTRADORES - Depósito de Arrendamientos

Eigentümer30/01/2026
REGISTRADORES - Depósito de Arrendamientos

Die neue Anforderung für alle, die den NRA (NRUA) beantragt haben, verpflichtet zur Vorlage der jährlichen Meldung für Kurzzeitvermietungen und leitet sich direkt aus Artikel 10.4 der Königlichen Verordnung 1312/2024 vom 23. Dezember ab. Diese Vorschrift legt fest, dass alle zwölf Monate ein Informationsmodell vorgelegt werden muss, das eine anonymisierte Liste der abgeschlossenen Kurzzeitmietverträge enthält und einen anderen Zweck als den des dauerhaften Wohnens angibt. Dieser Zweck kann Urlaub, Tourismus, Arbeit, Studium, medizinische Behandlung oder jeder andere sein, der kein Bedürfnis nach ständigem Wohnsitz impliziert.

Dieser Bericht erläutert die praktischen und verfahrenstechnischen Aspekte zur Erfüllung dieser Verpflichtung in ihrer ersten Ausgabe, die dem Berichtsjahr entspricht.

  1. Verpflichtete Personen
    Zur Abgabe dieser Meldung sind alle Eigentümer oder Verwalter eines Grundstücks (CRU) verpflichtet, denen im Jahr 2025 eine oder mehrere Einheitliche Registrierungsnummern für die Vermietung (NRUA) zugewiesen wurden. Die NRUA ist der obligatorische Identifikator für die Vermarktung von Unterkünften für Kurzzeitvermietungen auf digitalen Plattformen.

  2. Art der Meldung
    Die Meldung besteht in der Vorlage des Informationsmodells für Kurzzeitvermietungen, eines offiziellen Dokuments, das für jedes Grundstück (CRU) sämtliche im Meldezeitraum (2025) begonnenen Kurzzeitvermietungen für alle diesem Grundstück zugeordneten NRUAs widerspiegeln muss.

  3. Vorlagefristen (Berichtsjahr 2025)
    Die Ministerialverordnung, die dieses Verfahren regelt, trat am 2. Januar 2026 in Kraft. Sie legt eine jährliche Verpflichtung mit folgendem Kalender fest:
    • Allgemeiner Zeitraum: Jeden Februar mit den Informationen des vorherigen Berichtsjahres.
    • Erste Vorlage (Berichtsjahr 2025): Kann vom 1. Februar bis zum 2. März 2026 erfolgen.

  4. Folgen bei Nichtbefolgung
    Artikel 10.5 der VO 1312/2024 ist in seinen Folgen eindeutig:
    • Nichtvorlage oder verspätete Vorlage: Zieht den Widerruf der der Einheit zugewiesenen NRUA nach sich.
    • Dieser Widerruf wird der Digitalen Einheitlichen Anlaufstelle für Vermietungen des Wohnungsbauministeriums mitgeteilt.
    • Praktische Auswirkung: Der Verlust der NRUA verhindert die Vermarktung der Immobilie auf Online-Plattformen für Touristen- oder Kurzzeitvermietungen.

  5. Verpflichtend anzugebende Daten
    Die Liste ist anonymisiert, daher werden keine persönlichen Daten der Gäste erfasst. Die pro Modell und NRUA erforderlichen Informationen sind:
    • Zweck: Touristisch/Urlaub, Geschäftlich, Studium, Medizinische Behandlung, Sonstiges.
    • Belegung: Anzahl der Gäste.
    • Mietzeitraum: Einzugsdatum und Auszugsdatum. Für laufende Reservierungen wird das Auszugsdatum leer gelassen.
    • Kennungen: Die zugewiesene NRUA und der CRU (14-stelliger Einheitlicher Registrierungscode des Grundstücks).
    • Inaktivitätserklärung: Es gibt ein spezielles Feld, um anzugeben, ob eine zugewiesene NRUA während des Berichtsjahres keine Vermietungsaktivität hatte.

  6. Ausfüllen des Modells (Anwendung N2)
    Das Modell wird ausschließlich über die N2-Anwendung generiert, die von den Spanischen Registratoren (Registradores de España) bereitgestellt wird.
    • Download und Installation: Kostenlos vom Elektronischen Dienstsitz (Sede Electrónica) der Registratoren. Erfordert weder ein Abonnement noch ein digitales Zertifikat für den Download oder die Ausfüllung.
    • Methoden zum Datenimport:
    o Manuell: Empfohlen für eine geringe Anzahl von Immobilien oder Verträgen.
    o Massenimport (CSV): Ermöglicht den Import von Daten aus einer CSV-Datei, sofern diese dem geforderten Format und den geforderten Spalten entspricht.
    • Dateigenerierung: Nach der Validierung der Daten generiert die Anwendung eine Datei im XBRL-Format (verschlüsseltes .zip), die die Meldung enthält.
    • Kompatibilität: Derzeit ist die N2-Anwendung nicht mit iOS-Betriebssystemen kompatibel. Die Registratoren haben eine zukünftige Anpassung ohne konkretes Datum angekündigt.

  7. Vorlagewege beim Register
    Es gibt drei Modalitäten, nach Präferenz geordnet:

    1. Elektronische Vorlage (Bevorzugter Weg):
      o Über den Elektronischen Dienstsitz (Sede Electrónica - Registradores) der Registratoren.
      o Direkt aus der N2-Anwendung.
      o Voraussetzung für beide: Im Elektronischen Dienstsitz registriert sein und über ein gültiges digitales Zertifikat verfügen.

    2. Persönliche Vorlage:
      o Erfordert kein digitales Zertifikat.
      o Man muss zum Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) gehen, in dem das Grundstück eingetragen ist.
      o Verfahren:
      a. Das Modell in der N2-App ausfüllen und lokal speichern (wird nicht ausgedruckt).
      b. Beim Speichern wird automatisch eine Identifikationsnummer (CRI) generiert.
      c. Den Vorlageantrag, der die CRI enthält, generieren und ausdrucken. Dies ist das einzige physische Dokument, das beim Grundbuchamt eingereicht wird und es den Registratoren ermöglicht, die zugehörigen digitalen Informationen abzurufen.

  8. Support, Ressourcen
    • Hilfsmittel: Die Spanischen Registratoren haben umfangreiche Unterstützung eingerichtet:
    o Dokumentation: Informative Leitfäden, Benutzerhandbücher und Video-Tutorials, die ab dem 31. Januar 2026 auf ihrem Elektronischen Dienstsitz verfügbar sind.
    § Link: https://sede.registradores.org/sede/sede-corpme-web/informacion-y-ayuda/documentacion-descargas/deposito-arrendamientos
    o Chatbot: Ein bereits betriebsbereites automatisiertes Beratungstool.
    § Link: https://chatbot.regia.registradores.org/es/arrendamientos

  9. Kosten und Aufbewahrung von Dokumenten
    • Kosten für den Service der Registratoren: Die Vorlage des Informationsmodells kostet 27 Euro zzgl. MwSt. für jede im Modell deklarierte NRUA.
    • Aufbewahrung der Dokumentation: Die Vorschriften verpflichten zur Aufbewahrung aller Dokumente (Verträge, Buchungen etc.), die den angegebenen Zweck der Vermietungen belegen, da der Registrar diese zur Überprüfung anfordern kann.

Auf https://www.suitur.net können wir Ihnen helfen.